Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 13.12.1990 (4 StR 505/90)

   

Kurzleitsatz:
1. Insbesondere im Falle des Freispruchs vom Anklagevorwurf der Vergewaltigung hat der Tatrichter die Einlassung des Angeklagten in den Urteilsgründen...


Relevante Normen:
StGB § 177 Abs. 1; StPO § 261;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BGHR StGB § 177 Abs. 1 - Beweiswürdigung 8
NStE Nr. 24 zu § 177 StGB

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