Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 16.06.1992 (4 StR 230/92)

   

Kurzleitsatz:
Bei der Aburteilung eines Gehilfen darf der Strafrahmen nicht für die Tat als solche gewählt werden; vielmehr ist für jeden Beteiligten gesondert zu p...


Relevante Normen:
StGB §§ 27, 46, 177;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStE Nr. 28 Zu § 177 StGB

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