Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 28.08.1992 (3 StR 389/92)

   

Kurzleitsatz:
Hält sich die tatbestandlich gegebene Gewaltanwendung bei der Tatausführung in Grenzen und kommt sie eher einer Übertölpelung nahe, muß diese zu Gunst...


Relevante Normen:
StGB §§ 46, 177;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStE Nr. 29 zu § 177 StGB

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