Rechtsprechung:
OLG Celle - Beschluß vom 18.03.1997 (1 VAs 18/96)

   

Kurzleitsatz:
»Untersuchungsgefangene haben gegen den Vollzugsträger keinen Anspruch auf Zahlung von Taschengeld.«


Relevante Normen:
UVollzOUVollzO Nr. 49 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ-RR 1998, 89
StV 1998, 495

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