Rechtsprechung:
OLG Düsseldorf - Beschluß vom 20.10.1997 (1 Ws 581/97)

   

Kurzleitsatz:
»Der Begriff des "Entziehens der Verfolgung durch den Nationalsozialismus" im Sinne des § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Beseitigung nationalsozialistischer Unrechtsurteile vom 25.5.1990 - (UBesG - BGBl. I S. 966-) erfaßt nicht nur solche Handlungen, die im Zuge der Flucht als solcher, d.h. bei Überschreiten der Grenze oder in unmittelbarem Zusammenhang damit begangen wurden, sondern auch solche, die auf eine Existenzsicherung nach der "Reichsflut" gerichtet waren.«


Relevante Normen:
UBesG § 1 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NJW 1998, 916
NStZ 1998, 307

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