Rechtsprechung:
OLG Köln - Beschluß vom 02.09.1997 (Ss 485/97 (B))

   

Kurzleitsatz:
»Ein Fall angekündigter Verspätung, der für das Gericht im Bußgeldverfahren eine Wartezeit von deutlich mehr als 15 Minuten auslöst, ist auch dann geg...


Relevante Normen:
OWiG § 74 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NZV 1997, 494
VRS 94, 278

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