Rechtsprechung:
OLG Köln - Beschluß vom 22.08.1997 (2 Ws 459-460/97)

   

Kurzleitsatz:
1. Die Annahme des Haftgrundes der Fluchtgefahr darf nicht auf eine hohe Straferwartung allein gegründet werden, wenn die Lebensverhältnisse des Besch...


Relevante Normen:
StPO § 112 Abs. 2 Nr. 2, 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
StV 1997, 642

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