Rechtsprechung:
OLG Köln - Beschluß vom 06.05.1997 (Ss 226/97-93-)

   

Kurzleitsatz:
»Beschränkt sich die Absicht des Täters bei fehlendem Aneignungswillen darauf, den Berechtigten seiner tatsächlichen Verfügungsmacht über die Sache zu...


Relevante Normen:
StGB § 242;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NJW 1997, 2611

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