Rechtsprechung:
OLG Köln - Beschluß vom 28.01.1997 (Ss 517/96)

   

Kurzleitsatz:
»Der Tatrichter muß eventuelle Entschuldigungsgründe, die ihm bekannt oder erkennbar sind, im Urteil mitteilen und erörtern.Die fehlende Erörterung ka...


Relevante Normen:
OWiG § 74 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
VRS 93, 186

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