Rechtsprechung:
OLG Hamm - Beschluß vom 09.03.1981 (7 Vollz (Ws) 7/81)

   

Kurzleitsatz:
Das im Sinne des § 51 StVollzG "notwendige Überbrückungsgeld" ist ein veränderlicher, zum Vollzugsende hin kontinuierlich hö...


Relevante Normen:
StVollzG §§ 51, 83 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
ZfStrVo 1981, 251

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