Rechtsprechung:
OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 03.06.1992 (3 VAs 22/92)

   

Kurzleitsatz:
. Zwar ist das Auftreten von Konflikten innerhalb der Anstalt noch kein Verlegungsgrund; denn es gehört gerade zu einem Gelingen des Behandlungsvollzu...


Relevante Normen:
StVollzG § 8;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang