Rechtsprechung:
OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 18.06.1984 (3 Ws 163/84 (StVollz))

   

Kurzleitsatz:
1. Zuständig für die Verlegung in den offenen Vollzug ist der Leiter der abgebenden Anstalt, an dessen Verfügung der Leiter der offenen Anstalt grunds...


Relevante Normen:
StVollzG §§ 7 Abs. 2, 8, 10, 152;


Fundstellen dieser Entscheidung:
ZfStrVo 1985, 111

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