Rechtsprechung:
OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 29.02.1984 (3 Ws 603/83 (StVollz))

   

Kurzleitsatz:
Die besondere Schwere der Schuld im Sinne des § 57a Abs. 1 StGB kann nicht nur der bedingten Entlassung aus der Strafhaft, sondern auc...


Relevante Normen:
StGB § 57a; StVollzG §§ 10, 13;


Fundstellen dieser Entscheidung:
ZfStrVo 1984, 373

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang