Rechtsprechung:
OLG Karlsruhe - Beschluß vom 25.05.1994 (1 Ss 103/93)

   

Kurzleitsatz:
1. Methadon (Polamidon) erscheint nach seiner pharmakologischen Wirkung mit Heroin nicht vergleichbar, sondern liegt etwa zwischen Heroin und Morphin.2. Die nicht geringe Menge im Sinne von § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG dürfte ab ca. 3 g Methadonhydrochlorid angenommen werden.


Relevante Normen:
BtMG §§ 29, 30;


Fundstellen dieser Entscheidung:
MDR 1994, 1235
NJW 1994, 3022
NStZ 1994, 589
StV 1994, 547

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