Rechtsprechung:
OLG Karlsruhe - Beschluß vom 27.07.1993 (1 Ws 103/93 L)

   

Kurzleitsatz:
1. Ein wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilter hat in der Regel nach Ablauf von dreizehn Jahren Haftzeit Anspruch auf eine verbindli...


Relevante Normen:
StGB § 57a Abs. 1 Nr. 2; StPO § 454 Abs. 1 Satz 4;


Fundstellen dieser Entscheidung:
ZfStrVo 1993, 374

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