Rechtsprechung:
OLG Karlsruhe - Beschluß vom 08.02.1989 (1 AK 31/88)

   

Kurzleitsatz:
Zur Zulässigkeit der Auslieferung eines des organisierten Betäubungsmittelhandels verdächtigten italienischen Staatsbürgers an Italien.


Relevante Normen:
IRG § 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
Justiz 1989, 199
NStE Nr. 2 zu § 3 IRG

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