Rechtsprechung:
OLG Karlsruhe - Beschluß vom 19.01.1981 (1 Ws 254/80)

   

Kurzleitsatz:
1. Der Beschluß der Strafvollstreckungskammer hat die tatsächlichen Feststellungen so vollständig wiederzugeben, daß dem Rechtsbeschwerdegericht eine ...


Relevante Normen:
StVollzG §§ 47, 49, 50, 51, 52, 83 Abs. 2, 115;


Fundstellen dieser Entscheidung:
ZfStrVo 1981, 380

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