Rechtsprechung:
OLG Nürnberg - Beschluß vom 13.10.1992 (Ws 1074/92)

   

Kurzleitsatz:
1. Nach § 67 Satz 2 StVollzG obliegt es dem Ermessen der Vollzugsanstalt, wie sie die Ausleihe von Büchern aus der Anstaltsbibliothek gestaltet.2. Der...


Relevante Normen:
StVollzG § 67 Satz 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
ZfStrVo 1993, 311

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