Rechtsprechung:
OLG Nürnberg - Beschluß vom 28.02.1992 (Ws 72/92)

   

Kurzleitsatz:
1. Innerdienstliche organisatorische Maßnahmen haben erst dann einen Maßnahmecharakter im Sinne des §109 StVollzG, wenn sich daran unmittelbare Rechts...


Relevante Normen:
StVollzG §§ 102, 103, 109;


Fundstellen dieser Entscheidung:
ZfStrVo 1992, 324

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