Rechtsprechung:
OLG Nürnberg - Beschluß vom 17.08.1987 (Ws 952/87)

   

Kurzleitsatz:
1. Die Justizvollzugsanstalt kann in der Hausordnung die Regelung treffen, daß Rauchen nur im Haftraum und im übrigen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis...


Relevante Normen:
StVollzG §§ 56, 69, 81;


Fundstellen dieser Entscheidung:
ZfStrVo 1988, 191

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