Rechtsprechung:
OLG Düsseldorf - Beschluß vom 25.06.1997 (5 Ss 189/97 - 55/97 I)

   

Kurzleitsatz:
»Die Berufung des Angeklagten darf nur dann nach § 329 Abs. 1 StPO verworfen werden, wenn dessen Ausbleiben in der Berufungshauptverha...


Relevante Normen:
StPO § 329 Abs. 1;



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