Rechtsprechung:
BVerfG - Beschluß vom 28.09.1997 (2 BvR 980/97)

   

Kurzleitsatz:
Verfassungsbeschwerde gegen eine Durchsuchungsanordnung, die Art und Weise ihrer Durchführung und die Entnahme einer Blutprobe


Relevante Normen:
EGGVG § 23 § 28 Abs. 1 Satz 4; GG Art. 19 Abs. 4; StPO §§ 81a 102;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NJW 1998, 669
NStZ 1998, 92
NVwZ 1998, 388

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