Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 11.11.1997 (1 StR 287/97)

   

Kurzleitsatz:
Die tatrichterliche Beweiswürdigung ist nicht allein deshalb rechtsfehlerhaft, weil der von ihm gezogene Schluß lediglich möglich ist.


Relevante Normen:
StPO § 261, § 337;



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