Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 05.11.1997 (3 StR 558/97)

   

Kurzleitsatz:
Steht Aussage gegen Aussage und hängt die Entscheidung allein davon ab, welcher Aussage das Gericht Glauben schenkt, müssen die Urteilsgründe - nachvo...


Relevante Normen:
StPO § 261;


Fundstellen dieser Entscheidung:
StV 1998, 362

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