Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 29.10.1997 (3 StR 282/97)

   

Kurzleitsatz:
Die Art. 6 Abs. 1 EMRK zuwiderlaufende Verfahrensverzögerung hat neben dem Zeitablauf zwischen Tat und Urteil eine eigenständige straf...


Relevante Normen:
MRK Art. 6; StGB § 46;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang