Rechtsprechung:
OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 09.12.1993 (10 A 3593/91)

   

Kurzleitsatz:
» Das rückwirkende Inkraftsetzen einer Vorkaufssatzung gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB findet seine Grundlage nicht allein in § 4 Abs. 4 Satz 2 GO und in § 25 Abs. 1 Satz 2 BauGB.2. Das rückwirkende Inkraftsetzen einer solchen Satzung stellt sich in bezug auf die vor der Bekanntmachung der Satzung geschlossenen Grundstückskaufverträge als "echte" Rückwirkung dar und ist an den von der Rechtsprechung zum Rechtsstaatsprinzip und zum Vertrauensschutz entwickelten Grundsätzen zu m...


Relevante Normen:
BBauG § 24 Abs. 1 Nr. 2; BauGB §§ 28 Abs. 2, 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; GG Art. 20; GO NW §§ 56 Abs. 1, 28 Abs. 3, 4 Abs. 4 S. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DÖV 1994, 571
UPR 1994, 318
ZfBR 1994, 251

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