Rechtsprechung:
OVG Hamburg - Urteil vom 08.10.1992 (Bf II 2/91 N)

   

Kurzleitsatz:
»1. § 25 c Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 BauNVO 1990 ist nichtig. Die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten in den Baugebieten beurteilt sich nach den Bestim...


Relevante Normen:
BauNVOBauNVO (1990 ) § 25c Abs. 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
ZfBR 1993, 96

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