Rechtsprechung:
OLG Hamm - Urteil vom 18.06.1990 (8 U 146/89)

   

Kurzleitsatz:
1. Verträge über den Abschluß der Aufhebung von Geschäftsführerverträgen können i. d. R. nicht von Mitgeschäftsführern abgeschlossen werden, vielmehr ist hierfür, sofern der Gesellschaftsvertrag im Einzelfall nichts anderes vorsieht, ein Vertrag mit den Gesellschaftern erforderlich; allerdings kann die Berufung auf das Fehlen eines entsprechenden Gesellschafterbeschlusses gegen Treu und Glauben verstoßen.2. Der Geschäftsführer einer GmbH ist als Organ der Gesellschaft kein Arbeitnehmer und sein Anstellungsv...


Fundstellen dieser Entscheidung:
GmbHR 1991, 466

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