Rechtsprechung:
LG Leipzig - Urteil vom 09.11.1994 (3 O 2844/94)

   

Kurzleitsatz:
1. Die Kündigung einer Hausratversicherung wegen Gefahrerhöhung ist gerechtfertigt, wenn der Versicherungsnehmer sich für längere Zeit in Haft befinde...


Relevante Normen:
VHB 84 § 13 Nr. 2, Nr. 3 lit. b; VVG § 23 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
RuS 1995, 427
r+s 1995, 427

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang