Rechtsprechung:
LAG Chemnitz - Beschluß vom 21.07.1995 (9 Ta 101/95)

   

Kurzleitsatz:
Zur Unbeschränkbarkeit einer vollstreckbaren Ausfertigung


Relevante Normen:
ZPO § 727;


Fundstellen dieser Entscheidung:
JurBüro 1996, 105

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