Rechtsprechung:
VG Chemnitz - Urteil vom 05.09.1995 (1 K 1249/95)

   

Kurzleitsatz:
1. § 4 Abs. 3 lit. a VermG ist nicht dahingehend zu verstehen, daß alle Förmlichkeiten eines Erwerbsgeschäfts peinlich genau eingehalten sein müssen. ...


Relevante Normen:
VermG § 4 Abs. 3 lit. a, c;


Fundstellen dieser Entscheidung:
OV-spezial 1996, 171

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