Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 08.04.1998 (XII ZR 252/96)

   

Kurzleitsatz:
(Annahme einer Überraschungsentscheidung im Hinblick auf die Bemessung einer Entschädigung nach § 547a Abs. 2 BGB)


Relevante Normen:
BGB § 547a Abs. 2; ZPO § 139 Abs. 1;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang