Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 22.04.1998 (X ZR 6/98)

   

Kurzleitsatz:
Begrif des nicht zu ersetzenden Nachteils im Patentverletzungsprozeß; Offenbarung des Kundenkreises


Relevante Normen:
ZPO § 719 Abs. 2;



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