Rechtsprechung:
BSG - Urteil vom 17.10.1990 (11 RAr 3/88)

   

Kurzleitsatz:
1. Die Rücknahme oder Rückforderung erfordert auch bei der Gewährung von Arbeitslosengeld unter einem Vorbehalt die Ausübung pflichtgemäßen Ermessens.


Relevante Normen:
SGB X § 32 Abs. 1, § 32 Abs. 2, § 45 Abs. 1, § 45 Abs. 4 S. 1, § 50 Abs. 1; AFG § 119;


Fundstellen dieser Entscheidung:
SozR 3-1300 § 45 Nr. 5

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