Rechtsprechung:
BSG - Urteil vom 26.09.1990 (9b/11 RAr 63/89)

   

Kurzleitsatz:
1. Auch während der Lehrgangsferien hat eine Freigängerin, der während der Strafhaft die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme außerhalb der Justizvollz...


Relevante Normen:
AFG § 37 Abs. 2 S. 2, § 44 Abs. 1 S. 1; AFuU 1976 § 10 Abs. 5, § 10 Abs. 6; StVollzG § 10, § 11, § 39;


Fundstellen dieser Entscheidung:
SozR 3-4100 § 44 Nr. 4

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