Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 05.03.1998 (5 StR 432/97)

   

Kurzleitsatz:
In Grenzfällen hat der Tatrichter bei der Entscheidung, ob Mittäterschaft oder Beihilfe vorliegt, einen Beurteilungsspielraum, innerhalb dessen das Re...


Relevante Normen:
StGB § 25; StPO § 337;



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