Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 04.03.1998 (2 StR 537/97)

   

Kurzleitsatz:
Für die Feststellung der Widerstandsunfähigkeit nach Verabreichung eines Medikaments ist nicht dessen Dosis, sondern die Wirkung maßgebend.


Relevante Normen:
StGB § 179;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ-RR 1998, 270

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