Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 04.03.1998 (2 StR 7/98)

   

Kurzleitsatz:
1. Zur Anwendung des § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB reicht aus, daß die Schußwaffe dem Täter zu irgendeinem Zeitpunkt während der Tatausführu...


Relevante Normen:
StGB § 250, § 30;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 1998, 354

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