Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 04.03.1998 (3 StR 26/98)

   

Kurzleitsatz:
Der Grundsatz "in dubio pro reo" ist auch bei der Entscheidung über die Verjährung anzuwenden.


Relevante Normen:
StGB § 78; StPO § 261;



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