Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 04.03.1998 (3 StR 30/98)

   

Kurzleitsatz:
Durch die fehlerhafte Einbeziehung einer Geldstrafe ist der Angeklagte beschwert, wenn sie die Erhöhung einer Freiheitsstrafe zur Folge hat.


Relevante Normen:
StGB § 55;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang