Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 27.02.1998 (2 StR 612/97)

   

Kurzleitsatz:
Als Tataufklärung im Sinn des § 31 BtMG können Angaben ausreichen, die den Strafverfolgungsbehörden schon bekannte Tatsachen betreffen...


Relevante Normen:
BtMG § 31;


Fundstellen dieser Entscheidung:
StV 1998, 601

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