Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 26.02.1998 (4 StR 7/98)

   

Kurzleitsatz:
Auf einer Verletzung der §§ 137 Abs. 1 S. 2, 146 a Abs. 1 StPO kann das Urteil nicht beruhen.


Relevante Normen:
StPO § 137, § 146 a, § 337;



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