Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluß vom 30.03.1967 (RReg 4b St 65/66)

   

Kurzleitsatz:
"Die Urteilsgründe kann wirksam nur unterschreiben, wer im Zeitpunkt der Unterzeichnung Richter ist."


Relevante Normen:
StPO § 338 Nr. 7;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BayObLGSt 1967, 51

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang