Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 30.04.1998 (IX ZR 141/97)

   

Kurzleitsatz:
Kenntnis des befriedigten Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit des Gesamtvollstreckungsschuldners; Bevorzugte Zahlung an Träger der Sozialversicherungen


Relevante Normen:
GesO § 10 Abs. 1 Nr. 4;


Fundstellen dieser Entscheidung:
ZInsO 1998, 142

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