Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluß vom 29.07.1986 (1 ObOWi 142/86)

   

Kurzleitsatz:
1. Werden lediglich die Urteilsgründe (ohne Rubrum und Formel) in einer besonderen Urkunde niedergelegt und vom Richter unterzeichnet, ist das Urteil ...


Relevante Normen:
StPO § 275;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DAR 1987, 314 (Bär)

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