Rechtsprechung:
OLG Brandenburg - Beschluß vom 08.12.1997 (1 Ss OWi 96B/97)

   

Kurzleitsatz:
»Teilt das Urteil mit, ein Lichtbild sei in Augenschein genommen und mit einer Person verglichen worden, dann liegt darin im allgemeinen auch dann noc...


Relevante Normen:
StPO § 267 Abs. 1 S. 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DAR 1998, 112

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang