Rechtsprechung:
OLG Braunschweig - Urteil vom 24.11.1997 (Ss (S) 70/97)

   

Kurzleitsatz:
Die Finanzbehörde bleibt im Rahmen des § 386 Abs. 1 AO für Ermittlungstätigkeiten auch dann noch zuständig, wenn die Tat nicht ausschl...


Relevante Normen:
AO § 386; StGB § 78c Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StPO § 264;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ-RR 1998, 212
wistra 1998, 71

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