Rechtsprechung:
OLG Hamm - Beschluß vom 10.11.1997 (2 Ws 439/97)

   

Kurzleitsatz:
Auch ein Untersuchungsgefangener hat im Rahmen der Anstaltsmöglichkeiten ein Recht auf Arbeit.


Relevante Normen:
StPO § 119 Abs. 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
StV 1998, 208
wistra 1998, 77

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