Rechtsprechung:
OLG Hamm - Beschluß vom 14.10.1997 (1 Ss OWi 1055/97)

   

Kurzleitsatz:
»1. Erweist sich ein Rotlichtverstoß als objektiv grobe Pflichtwidrigkeit, so indiziert dieses gefahrenträchtige Handeln in subjektiver Hinsicht eine ...


Relevante Normen:
StVO § 37; BKatV § 2 Abs. 1 Nr. 4;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DRsp II(294)304a
NStZ-RR 1998, 117

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