Rechtsprechung:
OLG Köln - Beschluß vom 23.04.1996 (Ss 22/96)

   

Kurzleitsatz:
Der Tilgungsfrist nach § 46 Abs. 1 BZRG ist nicht nur die tatsächlich verbüßte, sondern die gesamte im Urteil verhängte Freiheitsstraf...


Relevante Normen:
BZRG § 46 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3, § 51 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ-RR 1998, 88

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